Rechtsprechung
FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 2 § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a
Qualifizierung der Leistungen zur Zusatzversorgung ehemaliger - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- EFG 2000, 626
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (7)
- BFH, 07.02.1990 - X R 36/86
Einnahmen auf Grund einer Pensionsregelung des Arbeitgebers sind Leibrenten i. S. …
Auszug aus FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Ob Einnahmen entweder als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (§ 19 Abs. 1 EStG ) oder als sonstige Einkünfte (§ 22 Nr. 1 EStG ) zu qualifizieren sind, hängt von dem Rechtsgrund ab, auf dem sie beruhen (BFH - Urteil vom 7. Februar 1990 X R 36/86, BFHE 161, 16 , BStBl II 1990, 1062 ).In Rechtsprechung und Literatur ist dies aber auch anerkannt für Aufwendungen und Bezüge im Zusammenhang mit der Zukunftssicherung von Arbeitnehmern (BFH-Urteil in BFHE 161, 16 , BStBl II 1990, 1062 ;… Pflüger in Herrmann / Heuer / Raupach, EStG , Kommentar, Rn. 328 zu § 19 ;… Blümich / Thürmer, Einkommensteuergesetz , Körperschaftsteuergesetz , Gewerbesteuergesetz , Kommentar, § 19 EStG Rn. 224 ff., m. w. N.).
- BFH, 17.09.1982 - VI R 75/79
Die Kostenübernahme des Arbeitgebers für die Vorsorgeuntersuchung eines …
Auszug aus FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Die Einnahmen müssen durch das - gegenwärtige oder frühere - Arbeitsverhältnis veranlasst sein (BFH-Urteil vom 17. September 1982 VI R 75/79, BFHE 137, 13 , BStBl II 1983, 39 ), d. h. der Arbeitnehmer muss die Bezüge als Gegenleistung dafür erhalten, dass er seine individuelle Arbeitskraft zur Verfügung stellt bzw. gestellt hat. - BFH, 27.05.1993 - VI R 19/92
Lohnsteuer - Beiträge - Versorgungskasse - Arbeitslohn - Verjährung - Zeitpunkt
Auszug aus FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Waren die Zuführungen des Arbeitgebers an eine Versorgungseinrichtung (Zukunftssicherungsleistungen) gegenwärtig zufließender Arbeitslohn der Arbeitnehmer (vgl. BFH-Urteil vom 27. Mai 1993 VI R 19/92, BFHE 172, 46, BStBl II 1994, 246 , m. w. N.), erhält der Arbeitnehmer die späteren Leistungen im steuerrechtlichen Sinne nicht mehr aufgrund des Dienstverhältnisses.
- BFH, 08.03.1989 - X R 16/85
1. Sog. große Witwen-/Witwerrente als lebenslängliche Leibrente - 2. Zu den …
Auszug aus FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Er ist nach seiner Rechtsnatur Entgelt für die Überlassung eines auf die Lebenszeit einer oder mehrerer Bezugspersonen zeitlich gestreckt auszuzahlenden Kapitals (BFH- Urteil vom 8. März 1989 X R 16/85, BFHE 156, 432 , BStBl II 1989, 551 ). - BFH, 24.07.1996 - X R 105/95
Zusatzrenten von der Bahnversicherungsanstalt sind Leibrenten
Auszug aus FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Die ertragbringende Nutzung eigenen Vermögens kann dagegen nicht zu Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit führen (vgl. BFH - Urteil vom 24.7.1996 X R 105/95, BStBl II 1996, 650 , BFHE 181, 165). - BFH, 04.10.1990 - X R 60/90
Eine neben der Erwerbsunfähigkeitsrente gezahlte Zusatzrente der …
Auszug aus FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Renten, die ein Arbeitnehmer auf Lebenszeit einer Bezugsperson von einer Rentenversicherung aufgrund von Beitragsleistungen bezieht, sind steuerrechtlich Leibrenten i. S. des § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a EStG BFH - Urteil vom 4. Oktober 1990 X R 60/90, BFHE 162, 298 , BStBl II 1991, 89 ). - BFH, 25.10.1968 - VI R 33/66
Pensionszahlungen des Arbeitnehmers - Einkünfte des früheren Arbeitnehmers - …
Auszug aus FG Hamburg, 01.02.2000 - II 162/99
Er muss diese Leistungen - abgesehen von seiner Arbeitsleistung - ohne rechtlich ins Gewicht fallenden Eigenbetrag (Leistung aus seinem Vermögen oder für seine Rechnung) erhalten (vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1968 VI R 33/66, BFHE 94, 445, BStBl II 1969, 187).
- BVerfG, 06.03.2002 - 2 BvL 17/99
Pensionsbesteuerung
Durch die Finanzierung der Beiträge aus versteuertem Einkommen wird bereits aus einfachgesetzlicher Sicht ein über die Ertragsanteilsbesteuerung hinausgehender Einkommensteueranspruch des Staates als verbraucht angesehen (…vgl. auch Giloy in: Kirchhof/Söhn/Mellinghoff, Einkommensteuergesetz-Kommentar, 62. Erg.Lfg., § 19 Rn. B 802; Finanzgericht Hamburg, EFG 2000, S. 626 f.). - FG Hamburg, 11.12.2007 - 1 K 183/06
Einkommensteuergesetz: Negativer Arbeitsohn
Denn die VBL ist eine Pensionskasse im Sinne von § 40b EStG (siehe FG HH vom 01.02.2000 II 162/99, EFG 2000, 626). - BFH, 06.03.2006 - X B 5/05
WK-Abzug: Beiträge an ärztliches Versorgungswerk
Hiervon geht ersichtlich auch die OFD Hamburg in der oben genannten Verfügung aus (vgl. hierzu auch Urteil des Finanzgerichts --FG-- Hamburg vom 1. Februar 2000 II 162/99, Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2000, 626). - OLG Düsseldorf, 20.10.2000 - 3 Wx 283/00
Haftung des Erwerbers von Wohnungseigentum für Zahlungsrückstände des …
3 Wx 283/00 25 T 305/00 LG Düsseldorf 291 II 162/99 WEG AG Düsseldorf. - FG Münster, 18.05.2004 - 15 K 1625/00
Zahlungen einer Versorgungskasse
Eine spätere steuerliche Erfassung ist dagegen vorzunehmen, wenn die Besteuerung der Beitragsanteile zu einem früheren Zeitpunkt unterblieben ist (BVerfG in BStBl 2002, 636; FG Hamburg, Urteil vom 01.02.2000, II 162/99, SIS; BFH in BStBl II 1969, 521).